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Ratgeber 
Neue Telefonhotline zum Thema Pflege

Verbraucher können sich ab sofort telefonisch rund um das Thema Pflege beraten lassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der BKK Bundesverband in Berlin haben drei Beratungshotlines ins Leben gerufen, die seit Mai 2007 zu den Themen „Beratung zu Heim- und Pflegedienstverträgen“ (01803 770 500-2), „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung“ (01803 770 500-1), und „betreutes Wohnen und ambulant betreute Wohngruppen“ (01803 770 500-3) Auskunft geben. Die Experten der Verbraucherzentralen sind montags und mittwochs von 10 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 9 Cent pro Minute. Die Beratung selbst ist kostenlos.

Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland sind heute auf pflegerische Betreuung oder Unterstützung angewiesen, weil sie ihren Alltag nicht mehr alleine meistern können. Von Betroffenen und Angehörigen werden Entscheidungen erwartet, die in einem unüberschaubaren Markt von Pflegeangeboten nur schwer zu treffen sind. Was ist im konkreten Einzelfall die geeignete und finanzierbare Hilfe? Worauf ist beim Abschluss eines ambulanten Pflegevertrages zu achten? Kann der Pflegebedürftige in seiner Wohnung bleiben? Müssen seine Kinder für die Pflege aufkommen? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung? Darüber hinaus sind Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen unter allen drei Rufnummern erhältlich.

 

(c) iStockphoto.com/dpms

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